Exakt 3111 verwaltungsrechtliche Vorschriften des Bundes verlangten im Jahr 2014 die sogenannte Schriftform. Sie forderten also zum Beispiel von Bürgern einen „schriftlichen“ oder „unterzeichneten“ Antrag.
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06.02.2026 15:00 Uhr |

Exakt 3111 verwaltungsrechtliche Vorschriften des Bundes verlangten im Jahr 2014 die sogenannte Schriftform. Sie forderten also zum Beispiel von Bürgern einen „schriftlichen“ oder „unterzeichneten“ Antrag.
Das ergab damals eine systematische Recherche des Innenministeriums. Im Anschluss wollte das Ministerium möglichst viele dieser Schriftformerfordernisse streichen – doch bei 80 Prozent von 2872 näher untersuchten Fällen scheiterte dieses Ansinnen, häufig am Widerstand anderer Ministerien.
Die Schriftform erwies sich damit als zäher Widersacher bei der Digitalisierung des Staates. Zwar bedeutet Schriftform nicht unbedingt, dass man der Behörde einen Brief oder ein Fax senden muss. Doch die digitalen Ersatzmöglichkeiten – etwa der elektronische Personalausweis – haben sich auch nach vielen Jahren wegen der umständlichen Handhabung nicht im erhofften Maße durchgesetzt.